Wir freuen uns über Ihren Besuch und stellen Ihnen auf den folgenden Seiten unsere Leistungen und unser Team vor
Interesse an unserem Beruf? Auf der Suche nach einem Praktikum?
Dann schau doch hier mal vorbei:
https://www.komminsteamschwarz.de/index.php
Wichtige Information Ihres Kaminkehrers:
Der neue „Effizienz.Check“
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die
neue, verpflichtende Heizungsprüfung an Gasheizungen ab dem
1. Oktober 2022.
Worum geht es?
Als Besitzer einer Gasheizung sind Sie ab dem 1. Oktober 2022
verpflichtet, innerhalb der nächsten beiden Jahre eine Heizungsprüfung
nach § 2 EnSimiMaV durchführen und sie ggf. optimieren zu lassen.
Grundlage ist die am 16. September 2022 vom Bundesrat verabschiedete
„Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch
mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV). Die Heizungsprüfung
nach § 2 EnSimiMaV ist kostenpflichtig und kann von Schornsteinfeger*
innen durchgeführt werden.
Tipp: Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger oder Ihre Schornsteinfegerin
nach dem neuen „Effizienz.Check“!
Was wird geprüft?
1. Die technischen Betriebsparameter der Anlage: Sind z. B. Sommer und
Nachtabschaltung aktiviert? Können Heizgrenztemperatur, Vorlauf- und Warmwassertemperatur abgesenkt werden?
2. Sind Leitungsrohre und Armaturen gedämmt?
3. Verfügt die Anlage über eine effiziente Heizungspumpe?
4. Wurde ggf. ein hydraulischer Abgleich durchgeführt?
Muss ich mich selbst um einen Termin kümmern?
Ja, in der Regel schon. Sie können uns beim nächsten Termin ansprechen oder bereits
vorher nach einem kombinierten Termin fragen. Das Schornsteinfegerhandwerk
bietet die Heizungsprüfung nach § 2 EnSimiMaV als
„Effizienz.Check“ an. Der „Effizienz.Check“ könnte bei einem Termin zur
Abgaswegeüberprüfung, Messung oder Feuerstättenschau gleich mit
erledigt werden. Umfang und Kosten des „Effizienz.Checks“ richten sich
nach dem zeitlichen Aufwand und den Gegebenheiten vor Ort. Lassen
Sie sich von uns gerne ein Angebot erstellen, das auf Ihre Anlage zugeschnitten ist.
Was kann ich selbst tun?
Denken Sie darüber nach, ob und wie Sie möglicherweise Wärmeenergie
sparen können:
• Wann benötige ich hauptsächlich Wärme? Bin ich tagsüber arbeiten
und nicht zu Hause? Wann gehe ich schlafen? Wann stehe ich auf?
Entsprechend kann der Heizrhythmus angepasst werden.
• Müssen alle Räume beheizt werden? Die Temperatur in den
einzelnen Räumen kann unterschiedlich eingestellt werden. Im
Schlafzimmer und in Fluren kann die Heizung niedriger eingestellt
werden als in Wohnräumen oder im Badezimmer.
• Kann ich damit leben, eine Zeit lang etwas weniger heiß zu duschen?
Entsprechend kann die Wasservorlauftemperatur abgesenkt werden
(Mindesttemperatur wegen Legionellenschutz beachten).
Einige Systemeinstellungen können Sie möglicherweise selber mit Hilfe
der Bedienungsanleitung vornehmen.
Was passiert nach dem „Effizienz.Check“?
Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit dem Ergebnis des
„Effizienz.Checks“. Der Bericht führt Optimierungsbedarfe auf und weist
auf entsprechende Maßnahmen hin: Gibt es Einstellungen, die verändert
bzw. angepasst werden müssen? Sind Rohrleitungen zu dämmen? Sollte
ein hydraulischer Abgleich gemacht werden? Ist die Heizungspumpe
auszutauschen? Eine Optimierung der technischen Einstellungen kann
auf Wunsch und nach Absprache gleich vorgenommen werden, andere
Maßnahmen können auch später umgesetzt werden. Besprechen Sie
dies ggf. mit Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin, denn
einige Betriebe bieten weitere Energie- und Handwerksdienstleistungen
an.
Wichtig: Als Besitzer sind Sie nach EnSimiMaV dazu verpflichtet, die im
Bericht aufgeführten Optimierungsmaßnahmen bis zum 30. September
2024 durchführen lassen.
Quelle:Der neue „Effizienz.Check“Bundesverbanddes Schornsteinfegerhandwerks- Zentralinnungsverband (ZIV) -Westerwaldstr. 6D-53757 Sankt AugustinTel.: 02241 3407-0
Fax: 02241 3407-10E-Mail: ziv-walburg@schornsteinfeger.deInternet: www.schornsteinfeger.deVerantwortlich für den Inhalt:Andreas Walburg,Vorstand Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit